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Mittwoch, 08.05.2002 | Drucken |
Charta
Mustafa E.: isl.Charta stimmt mit islamischem Recht überein schrieb:
Salam alaykum,
die islamische Charta stimmt mit dem überein was das islamische Recht verlangt.
Im Islam gibt es das Islam-Staat wo die Regierung das islamische Recht praktiziert (Kalifat,Sultanat,Chanat wo islamisches Recht auch von den Regenten angewendet wird). Alle Staaten darüber hinaus sind nicht-islamische Staaten. Nur im Islam-staat kann der Imam (Regent) der Muslime bewaffneten Dschihad erklären insofern wenn friedliche Massnahmen nicht wirkten oder in Falle des Verteidigungsfall. Seit 1923 gibt es nirgends mehr ein Islam-staat aber verschiedene Staaten worin Muslime leben. Ferner keinen Kalifen. Die Muslime im nicht-islamischen Staaten gehorchen der Gesetze der Regierung ,des Staates.
Es gibt zwei Arten der nicht-islamischen Staaten. Der eine : sie erlaubt den Muslimen dass sie unter sich das islamische Recht anwenden, wobei der Anführer der Muslime der Nicht-islamische Regent ernannt oder sie selbst wählen ihn. Dies war in manchen Kolonien Britanniens der Fall oder Sizilien der Normannen . Zweiter Fall: diese Rechtsunabhängigkeit der Muslime liegt nicht vor. Auch in solchen Staaten halten die Muslime an die Gesetze
des Landes.(z.B. Gelehrte wie Al Mazari oder Ibn Abidin berichten darüber). Wer all das nicht auseinanderhalten kann oder die Unterschiede nicht weiss kann viel Unheil anrichten oder vorurteile haben.
Ibni Abidin (Angaben siehe unten) schreibt in "Redd ül Muchtar" in Thema "Richterschaft" : "In Nicht-muslimischen Staaten gibt es eine Notwendigkeit deren Gesetze zu gehorchen (nicht zu brechen). Es ist in keinster weise erlaubt deren Güter, Leben und Ehre anzugreifen."
Ibni Abidin schreibt als er die "Baghi" berichtet : "Wenn Muslime in einem Land sicher und frei beten können (ihre Religion ausüben können) und in Frieden leben können, ist es nicht erlaubt gegen die Regierung Aufstand zu machen. Falls die Regierung Unrecht tut und das Entgegentreten gegen das Unrecht Fitna (Zwietracht, Bürgerkrieg, Chaos, Unruhe) verursacht auch dann ist es nicht erlaubt. So ein Sultan
(Regenten) helfen heisst das Unrecht unterstützen. Dem Aufständischen (gegenüber ungerechter Regierung) ist kein Hilfe zu leisten. Denn in unerlaubten Dingen darf man nicht unterstützen. (Den Muslimen zu hindern ihre Anbetungen nachzugehen, ihnen Kinder das Erlernen von Religionswissen zu verhindern und sie zu verbotenen Dingen zu treiben die zur Unglaube führen , all das
ist die grösste Unterdrückung) Falls die Regierung kein Unrecht (zulm) tut nennt man den Aufständischen die die Regierungsmacht an sich reissen wollen "Baghi". Muslime helfen der Regierung. Denn es heisst im Hadith-i scherif (Wort des ehrenwerten Propheten)
"Der Erwecker des Fitna sei verflucht ! ". Die Aufständischen , die die Regierung und die Muslime als "kafir" (ungläubig) bezeichnen und deren Leben und Güter angreifen ,diese nennt man "Haridschi". " Wir kennen dass Terrorismus in keinster weise Platz im Islam hat. Unsere Religion verbietet, wie wir sehen, gegen grausame und sogar ungläubige Regierungen zu rebellieren und Unheil zu stiften. Rebellion bzw. Unheilstiften ist kein Glaubenskampf sondern Dummheit und schwere Sünde. Der o.a. ehrwürdige Vers, der in der Sure Hadsch (Die Pilgerfahrt) erwähnt wird, weist auf den in Medina neu gegründeten islamischen Staat hin und erlaubt den islamischen Staaten, gegen ungläubige Tyrannen Glaubenskampf zu führen. D.h. der Staat führt den Glaubenskampf und nicht der Mensch! Man darf Angriffe und Revolten der Menschen gegen den Staat kein Glaubenskampf nennen! Das bedeutet Anarchie und ist schwere Sünde. Die Gelehrten der Sunna haben verboten, sogar gegen ungläubige ungerechte Regierung zu rebellieren. Unbefugte Religinsleute , die Anhänger der Irrlehren sind, glauben Gelehrte zu sein,weil sie die Vorzüge der Gelehrten der Sunna (sunnitische Gelehrten) nicht begreifen und den Sinn der islamischen Rechtsbücher und der Koranauslegung nicht erkennen, schaden sie dem Islam und den Muslimen sehr, indem sie die ehrwürdigen Verse und Hadithe falsch deuten.
Das Ziel des Dschihads im Islam ist nicht die Verwüstung anderer Länder und die Austrottung ihrer Bevölkerung, sondern die Verbreitung und Verteidigung der Religion und dies wird nie durch Zerstörung und Quälerei erreicht. Der Islam schreibt dem Gläubigen vor, sich nur gegen einen Angriff zu wehren und zu
kämpfen. Der wahre Moslem dagegen greift niemand an. Wenn jemand ihn oder seine Religion angreift, ermahnt ihn durch sanfte Worte zur Tugend. Wenn das ohne Erfolg bleibt, wendet er legitime Mittel an. Das
Gericht kann ein gerechtes Urteil fällen. Wenn er durch das Gericht sein Recht hat erhalten können, kümmert er sich um seine eigenen Angelegenheiten und darf nicht mit den Angreifern zusammen sein. Wenn trotzdem sein Gut oder Heim überfallen wird, wandert er aus, d.h., er verlässt die Stadt. Wenn es ihm unmöglich ist, irgendwohin auszuwandern, verlässt er diesmal das Land. Wenn er kein islamisches Land findet, in das er auswandern kann, dann wandert er in
das Land der Nicht-muslimen aus, wo Menschenrechte beachtet werden. Der Moslem verletzt keinen durch Wort und Tat. Er vergreift sich nicht am Vermögen und an die Ehre anderer. Dschihad heißt allen Menschen den Islam mitzuteilen, die Möglichkeit geben sich darüber zu informieren. Im Islam geschieht dies in der Regel durch sanfte Predigt und musterhaftes Benehmen.
Auch viele Muslime haben durch die Menschrechtserklärung 1945 in USA und dessen Umsetzungen die Möglichkeit erhalten in vielen Staaten ihre Religion weitgehend auszuleben ,worüber wir Allah dankbar sein sollten und wir Muslime sollten bestrebt sein, dass diese Rechte erhalten bleiben.
[Ibni Abidin : Seyyid Emin bin Ömer bin Abdulaziz. Islamischer Rechtsgelehrter (Faqih). 1784 in Damaskus geboren und 1836 ebenfalls dort gestorben. Einer seiner Lehrer war der berühmte Gelehrte Mewlana Halid-i Bagdadi. Er hat den berühmten Erläuterungsbuch zu "Dürr ül Muchtar" , den "Redd ül Muchtar" geschrieben in fünf Bänden. Es ist einer der wertvollsten Werke der Hanafi-Rechtsschule der sunnitischen Muslime. Es wurde gedruckt und seine Fatwas genauso. Das Werk ist auch ins Türkisch übersetzt worden von dem Gelehrten Ahmed Dawudoglu. ]
[ "Wer freiwillig in ein nichtislamisches Land einreist, muss sich an die Abmachungen halten. In Ibn-i Abidin heißt es zu den "Die Bestimmungen des Musta'man":
"Musta
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